Unterstützungsprogramm zur Existenzsicherung von inhabergeführten, kleinen und mittleren Unternehmen in den Planken, deren Seitenstraßen und Passagen im Zuge der Baumaßnahme „Plankenumbau 2017 – 2019“ (Stand: 17.10.2017).
In der Zeit vom 01.03.2017 bis Frühjahr 2019 wird die Fußgängerzone Planken neu gestaltet, die Gleise der Straßenbahn und Leitungen im Tiefbau erneuert. Bauherren sind die Stadt Mannheim, die RNV GmbH und die MVV Energie AG. Im Zuge der Baumaßnahme „Plankenumbau“ sind Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebes der anliegenden Unternehmen nicht zu vermeiden. Ist die Zugänglichkeit eines Betriebes gewährleistet, sind diese Beeinträchtigungen i.d.R. hinzunehmen. Im Einzelfall kann es gleichwohl zu Entschädigungsansprüchen kommen, wenn die Auswirkungen der Baumaßnahme das Unternehmen ungewöhnlich schwer treffen und in seiner Existenz gefährden.
Zielsetzung
Zur Existenzsicherung von inhabergeführten, kleinen und mittleren Unternehmen in den Planken, deren Seitenstraßen und Passagen legt die Stadt Mannheim ein Unterstützungsverfahren auf. Maßgeblich hierbei ist in der Einzelfallbetrachtung die Feststellung der Existenzgefährdung auf Grund von Auswirkungen der Baumaßnahme „Plankenumbau“ durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Der vom RKW Baden-Württemberg eingesetzte Wirtschaftsprüfer hat die Aufgabe innerhalb von bis zu fünf Beratungstagen die Existenzgefährdung festzustellen und ggf. den Entschädigungsbetrag festzulegen, der erforderlich ist, um das Fortbestehen des Betriebes bei aller Anspannung dessen eigener Kräfte und unter der Berücksichtigung etwa gegebener Anpassungsmöglichkeiten zu sichern, um die Existenzgefährdung abzuwenden. Der Entschädigungsbetrag, der maximal die Höhe des jeweiligen Unternehmenswerts darstellen kann, wird durch die Stadt Mannheim, als koordinierender Bauherrin des Plankenumbaus ausbezahlt. Die Kosten des Verfahrens (Kalenderjahr 2017) in Höhe von 4.000,- Euro werden durch Mittel der Stadt Mannheim, des Landes Baden-Württemberg und der IHK Rhein-Neckar auf einen Eigenanteil je Antragsteller von 660,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. auf das Gesamthonorar vor Abzug der Fördermittel verbilligt.
Kontakt.
Informationen zum Antragsverfahren gibt die Stadt Mannheim, Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung, Tel. 0621/293-3383. Die Antragstellung erfolgt direkt beim
RKW Baden-Württemberg GmbH
z.Hd. Herrn Gernod Kraft
Königstraße 49
70173 Stuttgart
FAX: 0711/22 99 810
E-Mail: kraft@rkw-bw.de